Wussten Sie schon?
KOSTENÜBERNAHME DURCH IHRE PFLEGEKASSE
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, erhalten einen Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für die Inanspruchnahme von gesetzlich festgelegen Angeboten, so auch für die Leistungen zur Unterstützung im Alltag.
Der aktuelle Stundensatz kann immer auf der Seite pflegewegweiser-nrw.de entnommen werden. Der Stundensatz wird den gegebenen ab und an angepasst. Für weitere Infos siehe auch hier: www.alter-pflege-demenz-nrw.de
Auch weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme durch ihr Pflegekasse sind möglich. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

